Für Klienten mit mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung*
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behandlungsbedürftigen Risikofaktoren / Erkrankungen
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psychische (Ess-)Störungen
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einem BMI > 30
*Eine Notwendigkeit besteht bei:
Adipositas (BMI > 30)
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Fettstoffwechselstörungen (Chol / TG)
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Diabetes mellitus
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Hyperuricämie (Gicht)
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Nahrungsmittelallergien
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Bluthochdruck
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Nahrungsmittelintolleranz (Laktose, Fruktose, Gluten)
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Erkrankungen der Verdauungsorgane
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Osteoporose
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Stoffwechselerkrankungen
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Rheuma
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen
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Multiple Sklerose (MS)
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Hauterkrankungen
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Tumorerkrankungen
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HIV und Aids
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Mangelernährung
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Nierenerkrankung
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Untergewicht
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Lebererkrankung, ohne / mit Aszites
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In der Regel beteiligen sich die Krankenkassen finanziell, nach dem Einreichen eines Kostenvoranschlags inkl.der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung.
In der Regel beträgt der Zuschuss 85 % der Beratungskosten, jedoch oft nicht mehr als 35,00 EUR für die Erstberatung und je 23,00 EUR für die Folgeberatungen.
Erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine mögliche Kostenübernahme.
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