1. Ernährungsberatung nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V:
In drei Einzelgesprächen findet für Sie die Ernährungsberatung statt.
Das erste Gespräch dauert 60 Minuten.
Jede weitere Folgestunde dauert jeweils 45 Minuten.
2. Ernährungstherapie nach § 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V:
In fünf Einzelgesprächen findet für Sie die Ernährungstherapie statt.
Das Erstgespäch dauert 60 Minuten.
Jede weitere Folgeberatungsstunde dauert jeweils 45 Minuten.
Individuell werden Ihre Belange, Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.
Die Termine erfolgen in der Regel nach Klärung der Kostenübernahme und Terminabsprache.
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