Auf Nachfrage stehe ich Ihnen auch hier bei Projekten zu aktuellen Ernährungsthemen in Ihrem Betrieb zur Verfügung.
Finanzierung der Gesundheitsförderung:
Die Bezuschussung ist durch Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V
möglich.
Nicht betriebliche Gesundheitsförderung z.B. in:
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Kindergärten
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Schulen
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Altenheimen
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Vereinen
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Fitnessstudios
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Geburtsvorbereitungskursen in der Schwangerschaft
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Stillgruppen
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Krabbelgruppen
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Die Tafel
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u.v.m.
Betriebliche Gesundheitsförderung z.B.:
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am Arbeitsplatz
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in Banken
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bei Versicherungen
Die Termine erfolgen nur nach Terminabsprache.
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